Visa
Derzeit kommt es bei der Beantragung von eVisa vermehrt zu Verzögerungen und Ablehnungen durch die indischen Behörden. [Stand 11.11.2022]
Das Honorarkonsulat hat keinen Einblick in und keinen Einfluss auf den Prozess der Visaausstellung.
Beantragen Sie Ihr eVisa für Indien auf dem authorisierten Portal der Indischen Regierung: https://indianvisaonline.gov.in/.
Das Honorarkonsulat stellt grundsätzlich keine Visa für Ihren Aufenthalt in Indien aus. Bitte entnehmen Sie Ihre zuständige Behörde folgender Liste.
Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen:
Botschaft der Republik Indien
Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Saarland:
Generalkonsulat der Republik Indien, Frankfurt
Consulate General of India in Frankfurt
Hamburg, Bremen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein:
Generalkonsulat der Republik Indien, Hamburg
Consulate General of India in Hamburg
Bayern und Baden-Württemberg:
Generalkonsulat der Republik Indien, München
Consulate General of India in Munich
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Indien grundsätzlich ein Visum. Seit November 2014 gibt es die Möglichkeit ein elektronisches Touristenvisum (e-Tourist Visa – e-TV) zu beantragen.
Bitte beachten Sie, dass Reisende dazu verpflichtet sind einen Ausdruck des e-TV mit sich zu führen.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Honorarkonsulat der Republik Indien für Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz hiervon unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie bei den zuständigen Stellen.