Beglaubigungen

Hinweis: Der Beglaubigungsdienst des indischen Honorarkonsulats in Stuttgart
 wurde eingestellt
Mit Wirkung vom 12. September 2024 wurden die Beglaubigungsdienste, die zuvor vom indischen Honorarkonsulat in Stuttgart erbracht wurden, eingestellt.

  • Personen, die Beglaubigungsdienste aus Baden-Württemberg in Anspruch nehmen möchten, müssen sich nun direkt an das indische Generalkonsulat in München wenden.
  • Personen, die Beglaubigungsdienste aus Rheinland-Pfalz in Anspruch nehmen möchten, müssen sich nun direkt an das indische Generalkonsulat in Frankfurt wenden.

Wir empfehlen allen Antragstellern dringend, sicherzustellen, dass ihre Einreichungen den vollständigen Satz der erforderlichen Belege gemäß den Richtlinien des jeweiligen Generalkonsulats enthalten. Dies trägt dazu bei, Verzögerungen bei der Bearbeitung von Anträgen zu vermeiden.

Weitere Informationen zu den erforderlichen Unterlagen finden Sie auf den offiziellen Websites des indischen Generalkonsulats in München oder des indischen Generalkonsulats in Frankfurt oder wenden Sie sich direkt an die jeweiligen Büros.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung während dieser Übergangsphase. Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne über unser Kontaktformular oder über die angegebenen Kontaktinformationen an uns wenden.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.