Beglaubigungen

Rechtliche Grundlagen:

§10 KonsG (1)

Die Konsularbeamten sind befugt, über Tatsachen und Vorgänge, die sie in Ausübung ihres Amts wahrgenommen haben, Niederschriften oder Vermerke aufzunehmen, insbesondere
Unterschriften, Handzeichen sowie Abschriften zu beglaubigen oder sonstige einfache Zeugnisse (z.B. Lebensbescheinigungen) auszustellen.

 

Vorgehen:

Das Indische Honorarkonsulat kann Überbeglaubigungen vornehmen.

Dazu ist eine notarielle Beurkundung und die Bestätigung eines Landgerichts in Baden-Württemberg oder Rheinland-Pfalz notwendig.

Pro Beglaubigung fallen seit dem 01.01.2021 Gebühren in Höhe von 14,00 EUR an. Für den Postversand per Einschreiben berechnen wir 4,50 EUR.

Eine Rechnung wird Ihren Unterlagen beigelegt.

 

Die Unterlagen können per Post zugesendet werden an:

Indisches Honorarkonsulat
c/o Lapp Holding SE
Oskar-Lapp-Str. 2
70565 Stuttgart

ERROR: Content Element with uid "1043458" and type "setumodcontentextlinkalert_contentextlinkalert" has no rendering definition!